Die Ausbildung zum Masseur/-in und medizinischem Bademeister/-in erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG).
Die Ausbildung dauert zwei Jahre (vier Semester). Die Unterrichtsfächer und deren Inhalte sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festgelegt
Der Unterricht findet werktags zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Dabei haben Sie jährlich ca. 6-8 Wochen Ferien.
Unser Ziel ist es Sie zu einem/einer guten Masseur/in und med. Bademeister/in auszubilden.
Die/der Teilnehmer/in soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufes dazu befähigt werden, durch Anwenden geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben.
Um dieses Ziel zu erreichen, bilden wir sach- und fachkompetent, zeitgemäß und praxisorientiert aus. Die Kultur des Heilens und Helfens setzen wie an erste Stelle. Dabei muss es Ziel sein, den/die Patient/in als (Mit-)Produzenten seiner/ihrer Gesundheit zu gewinnen.
Unsere Aufgabe ist es, dem/der angehenden Masseur/in und med. BM das Wissen, die Kenntnisse und die Fähigkeiten zu vermitteln, den Gesundheitsprozeß zu unterstützen und zu fördern. Schablonenhafte Vorgehensweisen helfen dabei nicht weiter; vielmehr geht es uns darum, den/die Masseur/in und med. BM zu befähigen, auf die individuellen Eigenheiten und Besonderheiten des/der Patient/in einzugehen.
Die Unterrichtsfächer und deren Inhalte sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-AprV) festgelegt.
Somit setzt sich die Ausbildung aus insgesamt 3`030 Unterrichtsstunden zusammen, 800 Stunden für die praktische Ausbildung (Praktika) und 2`230 Unterrichtsstunden für die theoretische Ausbildung (in der Schule).
Entsprechend werden folgende Fächer unterrichtet:
Während der Ausbildung an der Schule ist die Teilnahme an Klinikpraktika Pflicht. Die Praktikumsplätze werden von der Schule vermittelt.
Anhand der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung können Sie nachvollziehen wie viele Stunden den jeweiligen Fächern zugeordnet werden und was im praktischen und was im theoretischen Unterricht durchgenommen wird.
Den Schluss des Lehrganges bildet eine staatliche Prüfung Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Diese wird von einem staatlichen Prüfungsausschuss abgenommen, der vom Regierungspräsidium Freiburg gebildet wird. Nach bestandener Prüfung stellt das Regierungspräsidium das Prüfungszeugnis und schließlich auch die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Masseur/in und med. BM aus.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind zugleich Aufnahmebedingungen: